AGB/Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen OX Events der Lärm&Lärm GmbH

1. Mitwirkung und Teamarbeit

Der Teilnehmer*in ist bekannt, dass es sich beim Segeln im allgemeinen und bei einer Regatta im Besonderen um eine im Team ausgeübte sportliche Betätigung handelt. Die Teilnahme ist kein Beförderungs- oder Pauschalreisevertrag. Im Vordergrund steht das gemeinsame sportliche Segeln und die gute Seemannschaft. Das Bordleben erfordert von jeder Teilnehmer*in gegenseitige Rücksichtnahme, Loyalität, Engagement und Teamgeist. Eine aktive und flexible Teilnahme am Segel- und Regattageschehen wird von jeder Teilnehmer*in im Rahmen seiner Kenntnisse erwartet.

2. Skipper, Teams und Teilnehmer

Die Teams bilden für ein OX Event jeweils eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die eine Yacht gemeinsam, zur Teilnahme an dem OX Event chartert. Jede Teilnehmer*in erhält mit seiner Teilnahmebestätigung eine Kopie der Teamvereinbarung, in der Näheres geregelt wird.

3. Versicherungen / Haftung

Für die Yachten bestehen Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Die Organisatorin gewährt jeder Skipper*in einen Nachlass auf ihre Veranstaltungsgebühr von 100 €, sofern der Nachweis über eine abgeschlossenene Kautionsversicherung erbracht wird. Jedoch haftet jede Teilnehmer*in den Organisatoren gegenüber für schuldhaft verursachte Schäden und/oder Verluste. Um persönliche Unfallrisiken abzusichern, empfehlen wir den Teilnehmern, Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherung prüfen zu lassen und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Für Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Regatta ergeben (Personen-und/oder Sachschäden sowie mögliche Folgeschäden) haftet die Organisatorin lediglich, wenn die Schäden auf Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits zurückgehen. Die Organisatorin haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung des persönlichen Eigentums der Teilnehmer.

4. Teilnahmebeitrag

Der Teilnahmebeitrag besteht aus zwei Teilen:

4.1 Charterbeitrag

Diese wird von der Organisatorin gesammelt und im Namen des Teams an den Vercharterer weitergeleitet.

4.2 Veranstaltungsgebühr

Diese wird an die Organisatorin gezahlt. Was in der Veranstaltungsgebühr enthalten, ist wird auf der Event-Seite beschrieben.

Für die Verpflegung richtet jedes Team eine Bordkasse ein, aus der Essen und Getränke bezahlt werden. Die jeweilige Höhe der Beiträge ist der Teamvereinbarung zu entnehmen.

5. Umplanungen / Änderungen / Höhere Gewalt

Die geplante Route ist zur Durchführung vom Wetter abhängig und kann von der Organisatorin in Abstimmung mit den Teams geändert werden. Das gleiche gilt für unvorhersehbare technische Defekte, Unfall oder dergleichen. Änderungen des Törnverlaufs aus vorstehendgenannten Gründen sind kein Anlass für Ersatzansprüche. Wenn die Törnroute durch schlechte Wetterbedingungen in ein anderes Seerevier verlegt wird, oder das OX Event erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird und abgebrochen werden muss, wodurch sich evtl. auch die Start- und/oder Zielhäfen ändern, übernimmt die Organisatorin dafür und die Folgen keine Haftung. Die Schiffsführer*in ist nach Rücksprache mit der Wettfahrtleitung berechtigt, Teilnehmer*innen aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme auszuschließen und im nächstmöglichen Hafen von Bord zuverweisen. Wichtige Gründe können ein gegen die Interessen der Crew gerichtetes Verhalten und die Nichtbefolgung der Anweisungen der Schiffsführer*in, sowie Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen sein.

6. Gesundheit und Sicherheit

Mit Anmeldung zu einem OX Event bestätigt die Teilnehmer*in, körperlich gesund zu sein, eine eventuelle Sehschwäche durch Brillen oder Kontaktlinsen ausgeglichen zu haben und schwimmen zu können. Die Sicherheit an Bord ist von höchster Priorität. Alle Yachten sind mit Automatikrettungswesten für alle Teilnehmer*innen ausgestattet. Diese müssen mindestens während der Wettfahrten ständig getragen werden. Über das Tragen der Westen ausserhalb der Wettfahrten entscheidet die jeweilige Schiffsführer*in.

7. Verbindliche Teilnahme und Zahlung

Mit der Registrierung auf der Internetseite der Ostsee-Expedition erklärt die Teilnehmer*in an der Regatta teilnehmen zu wollen und erkennt diese AGB sowie die Teamvereinbarung an. Die Teilnahme wird verbindlich vereinbart mit der Bestätigung der Teilnahme durch den Organisator. Mit der Bestätigung der Teilnahme durch den Organisator ist eine Anzahlung von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Die Restzahlung muß unaufgefordert spätestens 6 Wochen vor Beginn der Ostsee-Expedition bei der Organisatorin eingegangen sein. Bei Bestätigung innerhalb der 6-Wochenfrist vor Beginn ist der gesamte Beitrag bei Bestätigung sofort zu zahlen.

8. Absage eines OX Events

Die Organisatorin kann vor Start der Regatta von deren Ausrichtung zurücktreten wenn vier Wochen vor Beginn der Regatta die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Organisatorin nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenzen, bezogen auf das jeweilige OX Event, bedeuten würde. In diesem Fall wird die bereits eingezahlte Veranstaltungsgebühr unverzüglich zurückerstattet.

9. Rücktritt der Teilnehmer*in

Bis 21 Tage vor Start der Regatta kann eine Teilnehmer*in, wenn sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, eine Ersatzteilnehmer*in benennen. Aus organisatorischen Gründen sollte die Ersatzteilnehmer*in gleichen Geschlechts sein und ähnliche Segelfähigkeiten haben. Ist die Ersatzteilnehmer*in aus diesen oder anderen Gründen aus Sicht der Organisatorin nicht geeignet den Platz zu übernehmen, behält sie sich das Recht vor eine andere Ersatzteilnehmer*in zu suchen. Gelingt es, einen Ersatzteilnehmer zu finden der in die Rechte und Pflichten der Teilnehmer*in aus der Teilnahme eintritt, werden bereits gezahlte Teilnahmebeiträge vollständig erstattet.

10. Werbung und Promotion

Die Teilnehmer sind ein zentraler Aspekt in der Kommunikation der OX Events. Sie sind verpflichtet ein nutzbares Profilbild zur Verfügung zu stellen, so dass die Teams und Teammitglieder auf der Internetseite der Veranstaltung und der Facebook-Seite präsentiert werden können. Die personenbezogengen Daten werden nur zu Repräsentation der OX verwendet. Der Teilnehmer*in ist bewusst, dass während der Ostsee-Expedition Bilder, Videos und Berichte erstellt werden in denen auch die Teilnehmer erkennbar sind und dass diese online und offline im Zusammenhang mit der Lärm&Lärm GmbH, ihren Sponsoren, ShelterBox, Rotaract und Rotary genutzt werden.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Seiten, wenn nicht anders vereinbart, Eckernförde.